Waldgeister ABC

1. Klassen

Für die neuen Hortkinder gibt es während der Übergangsphase eine besondere Zeit, in der sie intensiv von ihrem Bezugserzieher begleitet und an all unsere Verfahrensweisen herangeführt werden. Dies gilt insbesondere für den Weg von der Schule zum Hort, die HA-Thematik und das Anmeldesystem.

Diese Zeitspanne umfasst i.d.R. die ersten Schulwochen bis zu den Herbstferien.

Angebote

Unsere Angebote richten sich nach den von den Kindern geäußerten Themen und Wünschen und sind daher einer stetigen Veränderung unterworfen. In der Regel versuchen wir die Themen der Kinder im alltäglichen Ablauf und in unsere Funktionsräume zu integrieren.

Zusätzlich dazu existieren momentan folgende AG’s, die teilweise Einschränkungen (Kapazität) unterworfen sind:

Hortsport, Theater, Bibliothek, Wald, Kochen und Backen, Geschichtenwerkstatt, Handarbeit, Jugendclub, Forschen

Anträge

Den Antrag auf einen Hortplatz erhalten sie beim Träger, in der Schule oder im Hort. Eingereicht wird dieser nur beim Träger.

Den Antrag auf Rechtsanspruch erhalten sie beim Träger oder im Hort. Auch dieser kann nur beim Träger abgegeben werden.

Den Aufnahmebogen bekommen sie nach der Anmeldung ihres Kindes im Hort. Dort werden persönliche Daten, Notfall-Telefonnummern und Abholberechtigte vermerkt. Diese Informationen unterliegen selbstverständlich dem Datenschutz.

Anträge zum herunterladen unter Elterninfos

Bewegter Hort

Unser Profil soll im bewegten Hort münden. Wir als Team haben festgestellt, dass Bewegung eine große Bedeutung bei der gesunden Entwicklung der Kinder einnimmt. Dabei geht es nicht nur um die körperliche Bewegung, sondern auch um Bewegung im Kopf.

Nicht nur für die Kinder, sondern auch für uns Erwachsene ist Bewegung, Erleben, Erfahren, Erkennen, Formen und Gestalten von großer Bedeutung. Daraus entstehen unkonventionelle und innovative Ideen von denen Kinder, Eltern und wir als Team profitieren können.

Bezugserzieher

Jede Schulklasse wird von einem Bezugserzieher betreut. Dieser ist Ansprechpartner für Kinder und Eltern. Er kümmert sich um Organisatorisches, und hält Kontakt zum Klassenlehrer. Jedes Kind kann sich im täglichen Umgang natürlich an alle Erzieher wenden.

Erkrankung

Bei Erkrankungen (Durchfall, ansteckenden Hautausschlägen, Fieber oder ähnlichem) dürfen die Kinder den Hort nicht besuchen. Bitte informieren Sie uns!

Ansteckende Krankheiten, wie Masern, Windpocken, Salmonellen, o.ä. bzw. Läusebefall der Kinder oder deren Familienangehörigen, müssen umgehend gemeldet werden.

Bitte beachten Sie, dass wir Medikamente nur mit schriftlicher Anweisung vom Arzt verabreichen dürfen.

Ferien

In den Ferien bieten wir ein mit den Kindern erarbeitetes und abgestimmtes Programm an. Eine Übersicht/einen Flyer, mit dem Sie Ihr Kind auch anmelden können, erhalten Sie rechtzeitig vor den jeweiligen Ferien auf elektronischem Wege.

Wir haben in den Ferien und an schulfreien Tagen von 6:00 bis 17:00 Uhr geöffnet.

Fotografieren

Bei unseren Beobachtungen der Kinder entstehen regelmäßig Foto- und Filmaufnahmen der Kinder. Diese werden für die Portfolios der Kinder, für die pädagogische Auswertung der Beobachtungen, für Präsentationen innerhalb der Einrichtung, u.ä. verwendet.

Über die jeweilige Verwendung der Bildmaterialien entscheiden Sie als Eltern auf dem Aufnahmebogen.

Geburtstage

Wir feiern am ersten Freitag des Folgemonats den Geburtstag der Kinder des Vormonats. Die Kinder organisieren sich die Feier in Eigenverantwortung. Näheres dazu bitte beim Team erfragen!

Grundsätze unserer Pädagogik

Die Grundlage unserer pädagogischen Arbeit sind die im Kita-Gesetz des Landes Brandenburgs verankerten "Grundsätze der elementaren Bildung" und die "Bausteine für die pädagogische Arbeit in brandenburgischen Horten".

Handys und Smartwatches

Handys und Smartwatches sind in unserem Haus aus datenschutzrechtlichen Gründen verboten! Sollte Ihr Kind solch ein Gerät dabei haben, muss es dieses in seinem Spind ablegen. Wir übernehmen keine Haftung bei Verlust selbiger.

Hausaufgaben

Wir bieten die Möglichkeit, die Hausaufgaben im Hort zu erledigen. Dennoch liegen die Erledigung und die Vollständigkeit der Hausaufgaben in der Verantwortung der Kinder. Wir verstehen dieses als Angebot und nicht als Zwang. Für uns ist das bewegte Spiel als Ausgleich zum schulischen Alltag wesentlich wichtiger.

Weitere Details entnehmen Sie bitte unseren "Elterninfos".

 

Kinderrechte und Kinderschutz

Die UN-Kinderrechtskonvention, die in Deutschland seit 1992 gilt, ist in unserer Konzeption an verschiedenen Punkten verankert. Wir gewährleisten den Kindern mit unserer offenen Arbeit, dass sie bedürfnis- und interessenorientiert entscheiden können, wie sie ihre „schulfreie“ Zeit verbringen möchten (Artikel 31: Recht auf Spiel, Erholung, Ruhe und Freizeit)

 

Seit dem 01.01.2012 ist das neue Kinderschutzgesetz in Kraft. Bei Verdacht oder Äußerung einer Kindeswohlgefährdung setzen wir den internen Verfahrensablauf der Gemeinde Blankenfelde-Mahlow um.

Kita-Ausschuss

Der KiTa-Ausschuss ist unser Gremium in dem Eltern, Erzieher und Träger intensiv im Sinne der Weiterentwicklung unserer Einrichtung zusammenarbeiten. Den Vorsitz übernimmt immer ein Elternteil. Außerdem ist der KiTa-Ausschuss Teil unseres Beschwerdemanagements.

Er trifft sich, wenn wichtige Themen zu besprechen sind, mindestens aber zweimal im Jahr.

Kommunikation

Aktuelles und Informationen unsererseits erhalten Sie überwiegend per Mail, über unsere Homepage und an den Aushängen im Ankommensbereich.

Im Gegenzug sind wir auch bei Ihnen auf eine kurze Info angewiesen (per Mail oder Telefon), wenn ihr Kind erkrankt ist oder aus anderen Gründen den Hort nicht besucht.

Konzeption

Die Konzeption bildet die Grundlage für unser pädagogisches Handeln. Sie wird von uns kontinuierlich in Bezug auf die Entwicklungen in unserem Haus und die neuesten wissentschaftlichen Erkenntnissen hin überprüft und weiterentwickelt.

Offene Arbeit

In unserem Hort wird gruppenoffen und altersgemischt gearbeitet. Offenheit ist nicht gleichbedeutend mit Beliebigkeit. Gruppenoffenes Arbeiten bedeutet für uns, dass es jedem freisteht, innerhalb der Einrichtung zu kommen, zu gehen, zu bleiben, etwas selber zu machen, mitzumachen oder nachzumachen.

Öffnungszeiten

Unser Hort ist Montag bis Freitag von 6:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet.

Schließzeiten:

Unser Hort bleibt in den Sommerferien für 3 Wochen, zwischen Weihnachten und Neujahr sowie am Tag nach Himmelfahrt geschlossen. Die genauen Termine werden im November des Vorjahres für das kommende Jahr bekannt gegeben. Im Sommer ist eine Ausweichbetreuung der Kinder in einem anderen Hort der Gemeinde möglich.

Aktuelle Schließzeiten unter Termine

Partizipation

In unserer Einrichtung wird Partizipation in vielen alltäglichen Dingen und darüber hinaus gelebt und weiterentwickelt.

So treten wir den Kindern schon im täglichen Gespräch offen, interessiert und wertschätzend gegenüber um die Bedürfnisse der Kinder wahrzunehmen und sie bei einer selbständigen Lösungsfindung für ihre Anliegen zu unterstützen.

In den regelmäßigen Kinderbesprechungen und bei besonderen Themen werden die Kinder ermutigt, sich eine Meinung zu bilden, diese zu äußern und Kompromisse zu verhandeln.

Bei Aktionen im täglichen Hortbetrieb und in AG’s werden die Kinder angeregt und begleitet, ihre eigenen Ideen zu verwirklichen.

Portfolio

Jedes Kind hat einen Portfolio-Ordner. Dieser hat einen festen Platz im Hort, so dass die Kinder jederzeit Zugang zu ihrem eigenen Ordner haben. Andere Personen dürfen die Portfolios nur mit der Zustimmung der Kinder einsehen oder etwas hinzufügen.

Qualitäts- und Beschwerdemanagement

In den Dienstberatungen reflektieren wir regelmäßig unsere Arbeit, um die Qualitätssicherung und –entwicklung zu überprüfen sowie die Aktualität unserer Konzeption sicherzustellen.

Das Bundeskinderschutzgesetz vom 01.01.2012 gibt vor, dass Kindern neben dem Beteiligungs- auch ein Beschwerderecht einzuräumen ist. Jedes Kind hat das Recht, eine Beschwerde zu äußern und Anspruch darauf, dass sie gehört und angemessen behandelt wird. In unserer Konzeption haben wir einen Verfahrensablauf für Kinderbeschwerden festgelegt, der die Beteiligung der Kinder an der Behandlung ihrer Beschwerden in den Vordergrund stellt.

Schweigepflichtsentbindung

Im Aufnahmebogen können alle Sorgeberechtigten entscheiden, ob sie einem Austausch über ihre Kinder zwischen Hort und Schule zustimmen. In diesem Fall ist es notwendig, Hort und Schule von ihrer gesetzlichen Schweigepflicht zu entbinden.

Spielzeug und mitgebrachte Sachen

Wir können keinerlei Gewährleistung für von zu Hause mitgebrachte Sachen und Spielzeuge übernehmen! Die Verantwortung dabei liegt bei Ihrem Kind.

Unfälle

Im Falle eines Unfalls wird das Kind von unseren Erziehern versorgt. Die Eltern werden umgehend informiert und das weitere Vorgehen mit ihnen besprochen. Unfälle von Kindern werden unsererseits in einem Unfallbuch dokumentiert und sofern ein Arzt aufgesucht wurde, der Unfallkasse Brandenburg gemeldet.

Ist der Unfall gravierend, wird die SMH (Schnelle Medizinische Hilfe) verständigt und ein Erzieher fährt ggf. als Begleitperson mit in die Klinik, falls die Eltern nicht zugegen sind.

Verpflegung

Kinder, die nicht am Schulessen teilnehmen, können im Hort ihre Mahlzeiten einnehmen. Dazu stehen ihnen Mikrowellen zum Erwärmen der Speisen zur Verfügung.

 

Während des gesamten Tagesablaufes können alle Kinder in Selbstorganisation im Bistro essen und trinken. Tee und Wasser stehen für alle bereit.

 

In den Ferien und an schulfreien Tagen nehmen die Kinder in Begleitung eines Erziehers das Mittagsangebot im Essenraum der Schule wahr bzw. sie essen im Bistro im Hort ihr mitgebrachtes Essen.

Versicherung

Die Kinder sind während ihres Besuchs im Hort und auf dem Weg zum Hort und nach Hause unfallversichert.

Für den Verlust, der Verwechslung oder Beschädigung der Garderobe oder der Ausstattung übernehmen wir keine Haftung.

Bei mutwilliger Beschädigung des Eigentums des Horts durch das Kind, haften Sie für den Schaden. Das Abschließen einer Haftpflichtversicherung wird empfohlen.

Wechselwäsche

Die Kinder können bei jeder Wetterlage draußen spielen. Deshalb empfehlen wir, Wechselwäsche entsprechend der Wetterlage im Hort zu hinterlegen.

Wege zwischen Schule und Hort

Die Kinder werden von uns in der Übergangsphase (Anfang 1.Klasse) befähigt, den Weg von der Schule zum Hort (5 – 10min) selbständig zurückzulegen. Dabei gilt, dass mind. drei Kinder zusammen gehen. Bis zu den Herbstferien begleiten die Erzieher diesen Prozess intensiv.

Jeweils nach der vierten und der fünften Schulstunde befindet sich ein Erzieher für 20 min auf dem Schulgelände. Er steht dort als Ansprechpartner, aber nicht als Aufsichtsperson zur Verfügung. Kinder die sich den Weg noch nicht alleine zutrauen, können mit ihm zusammen zum Hort gehen.

Zusammenarbeit mit Eltern

Wir sehen Sie als unersetzliche Erziehungspartner! Dementsprechend ist uns eine enge Zusammenarbeit sehr wichtig!

Wir wünschen uns eine offene und ehrliche Kommunikation mit Ihnen, konstruktive Kritikgespräche und ein gemeinsames Handeln im Sinne ihrer Kinder.

Wir stehen Ihnen sowohl in Tür-und-Angel-Gesprächen, als auch zu vereinbarten Terminen kontinuierlich zur Verfügung und natürlich auch zu den jährlich stattfindenden Entwicklungsgesprächen.

In Elternversammlungen halten wir Sie über unsere Arbeit und zu aktuellen Themen auf dem Laufenden.

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